Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes durch Artikel 25 Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 wurde in § 4a Abs. 1 SächsLPlG den Regionalen Planungsverbänden die Ausweisung der zum Erreichen der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen als Pflichtaufgabe übertragen. Gleichzeitig wurde mit § 4a Abs. 2 SächsLPlG bestimmt, dass jeder Planungsverband (spätestens) zum 31. Dezember 2027 mindestens 2,0 % der Fläche seiner Region als WEG auszuweisen hat (regionales Teilflächenziel).
Das durch den Bund vorgegebene Gesamtziel zum Stichtag 31. Dezember 2032 ist in der Region somit bereits 5 Jahre vor der bundesgesetzlich bestimmten Frist zu erfüllen.
Sollte dieses Ziel bis zu dieser Frist nicht erreicht werden, erweitert sich das Suchgebiet um die Bereiche mit einen Mindestabstand von 600 m zur nächsten Bebauung.

Der Planungsverband Region Chemnitz hat Planentwurf zum Raumordnungsplan Wind erarbeiten. Der Planungsverband erfüllt damit seine Pflichtaufgabe zur Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und stellt dafür einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) auf. Welche konkreten Flächen für die Gemeinde Mildenau ausgewiesen sind, ist auf beigefügter Karte ersichtlich. Allen Bürgern wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung an diesem Verfahren die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 05. April 2024 gegeben. Ihre Stellungnahme senden Sie bitte:
o    per E-Mail an post@pv-rc.de oder
o    per Post an den Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau

Die Unterlagen stehen in diesem Zeitraum ausschließlich digital auf der Homepage des Planungsverbandes (https://www.pv-rc.de/cms/ropw_9_1.php) zur Verfügung!

Zurück