Flurbereinigung Mildenau - Bekanntmachung und Einladung

Flurbereinigung Mildenau
Verfahrensnummer 210111
Gemeinden Mildenau, Königswalde und Großrückerswalde


BEKANNTMACHUNG und EINLADUNG

des Landratsamtes Erzgebirgskreis
zur Nachwahl von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern und Stellvertretern
für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Mildenau
(§ 21 Abs. 3, 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))

Das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung Oberlungwitz ordnete mit Beschluss vom 23.06.1999 das Verfahren der Ländlichen Neuordnung Mildenau nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG an. Im Laufe des Verfahrens wurden einzelne Flurstücke der Gemarkungen Königswalde und Mauersberg beigezogen. Das Verfahrensgebiet wurde zuletzt durch die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis mit Beschluss vom 01.07.2014 geändert.
Die mit der Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses entstandene Teilnehmergemeinschaft benötigt einen arbeitsfähigen Vorstand, der von der Teilnehmerversammlung gewählt wird. Durch das Ausscheiden von verdienten Vorstandsmitgliedern ist der gewählte Vorstand nur eingeschränkt handlungs- und beschlussfähig. Aus diesen Grund muss der bisherige Vorstand durch die Nachwahl ergänzt werden, damit zukünftig wieder 6 gewählte Vorstandsmitglieder sowie 6 Stellvertreter die Teilnehmergemeinschaft als Entscheidungsorgan vertreten. 

Die Teilnehmer, d. h. alle Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet, die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten sowie die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, oder deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte werden hiermit eingeladen zur 

Teilnehmerversammlung
am Mittwoch, dem 28.10.2026, um 18:00 Uhr,
in den Gasthof Mildenau
 (Dorfstraße 82, 09456 Mildenau)

(Einlass ab 17:30 Uhr)

Die Teilnehmerversammlung findet unter der Leitung des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Referat 45, Stabsstelle Obere Flurbereinigungsbehörde, statt.

Tagesordnung
1.    Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Vorschlages zum Wahlverfahren
2.    Abstimmung zum Wahlverfahren
3.    Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
4.    Information und allgemeine Aussprache zum Flurbereinigungsverfahren Mildenau

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen und deren Belange bestmöglich vertreten. Wünschenswert ist es deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Nachwahl des Vorstandes beteiligen.

Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (§ 10 Nr. 1 FlurbG) bzw. Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) unterliegen.

Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin nur eine Stimme, gleichgültig ob er einen oder mehrere Besitzstände vertritt. Dies gilt auch, wenn er selbst Teilnehmer ist und von einem weiteren Teilnehmer bevollmächtigt wurde oder als Bevollmächtigter mehrerer Teilnehmer auftritt. Zweckmäßig ist es daher, eine Person zu bevollmächtigen, die selbst nicht als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gelten jeweils als ein Teilnehmer. Einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl auszuschließen. 

Für Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu bestimmen. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die Beglaubigung erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt gebührenfrei. Bei gesetzlichen Vertretern (z. B. Betreuern) ist die Vorlage des amtlichen Nachweises im Original erforderlich.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und Stellvertreter der Vorstandsmitglieder werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen. 

Kommt die Wahl im Termin nicht zu Stande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis nach Anhörung der sächsischen landwirtschaftlichen Berufsvertretung Mitglieder des Vorstands bestellen. 

Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind und das passive Wahlrecht besitzen. Sie müssen weder Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet noch ausübende Landwirte sein. 

Weitere Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Mildenau sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft bei der oberen Flurbereinigungsbehörde (Frau Holland: 03735/601-6271 oder flurneuordnung@kreis-erz.de) unter Angabe ihrer Kontaktdaten zu erklären.

Hinweis:

Diese öffentliche Bekanntmachung wird entsprechend § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auch auf der Internetseite des Landratsamtes Erzgebirgskreis unter der Rubrik Landrats-amt & Service / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen nach § 27 a VwVfG (https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/bekanntmachungen/bekanntmachungen-nach-27a-vwvfg) veröffentlicht.

Die Gebietskarte mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Informationen können unter der Adresse www.vlnsachsen.de/landkreise/erzgebirgskreis/mildenau abgerufen werden. Formulare zur Ausstellung einer auf die Vorstandswahl beschränkten Vertretungsvollmacht finden Sie auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Mildenau unter den Aktuellen Bekanntmachungen (https://www.mildenau.de).

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument mit.

Marienberg, den 02.09.2026

Lauterbach
Referatsleiterin Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung

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