Der Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal informiert
Am Sonntag den 17.10.2021 kam es infolge Einleitung unzulässiger Stoffe (vermutlich Altöl, Teeröl o.ä.) zu einer Havarie auf der Kläranlage Mildenau. Glücklicherweise war zum Zeitpunkt des Ölzulaufes gerade das Wartungspersonal des AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal vor Ort, und konnte sofort Maßnahmen zu Gefahrenabwehr einleiten. Diesem glücklichen Umstand ist es zu verdanken, dass schädliche Auswirkungen auf den Kläranlagenbetrieb verhindert, bzw. in Folge eintretende Beeinträchtigungen des Gewässers vermieden werden konnten.
Im Interesse des sicheren und stabilen Betriebes der kommunalen Kläranlage Mildenau bittet der AZV hiermit alle Anschlussnehmer um Einhaltung der zulässigen Einleitungsbedingungen. Gemäß Abwassersatzung der Gemeinde Mildenau ist jegliche Einleitung von Stoffen verboten, die die Reinigungswirkung der Kläranlage negativ beeinträchtigen. Hierzu zählen als flüssige Stoffe insbesondere Öle, Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente o.ä.
Für die Entsorgung dieser Stoffe steht das Giftmobil der Landkreisentsorgung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kläranlagenbetreiber